Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen

Mit 61 Jahren verspürte ich den Wunsch, an den verschiedenen Schulen Lektionen abzubauen und mich auf eine Frühpensionierung einzustellen. Ich telefonierte mit meiner Vorsorge-Kasse und fragte nach der Möglichkeit einer Teilpensionierung. Das sei sehr wohl möglich, sagte mir ein Berater. Ich müsse einfach einen Antrag stellen und benennen, zu wieviel Prozent ich im nächsten Schuljahr arbeiten und zu wieviel Prozent ich demnach Rente beziehen möchte. Ich liess mir die finanzielle Beschränkung der Rente auf Lebzeiten erklären und begann zu rechnen. Es ging darum, zusammen mit Magdalena das Einkommen zu bestimmen, das wir zum Leben brauchten. Meine Frau war bereit, die AHV um 2 Jahre vorzuziehen, damit ich schon per sofort Lektionen herunterfahren konnte.

 

Ich hatte zu der Zeit drei Arbeitsstellen an drei verschiedenen Schulen. Es war recht kompliziert mit den Stundenplänen insbesondere für die Organisatoren in den Schulleitungen. Auch gab es für mich erhebliche Fahrspesen. Ich wollte die Lektionen möglichst an einem Ort zusammenlegen, das heisst an zwei Schulen kündigen und eine Stelle, die man mir an einer dritten Schule angeboten hatte, ablehnen. Nach meinen Berechnungen würde ich in den letzten zwei Jahren vor meiner Pensionierung noch 30 Prozent arbeiten und zu 70 Prozent Rente beziehen. Ich rechnete es wieder und wieder durch und griff dann noch einmal zum Telefon. Die Sachbearbeiterin, ich weiss noch genau ihren Namen: Frau Schmid, versicherte mir den monatlichen Rentenbetrag, nachdem ich diesen natürlich schon schriftlich hatte offerieren lassen. Ich sagte zu Frau Schmid wörtlich: „Es muss sicher sein, weil ich zwei Stellen kündigen und eine dritte ablehnen werde!“ "Klar müssen Sie da sicher sein, sagte Frau Schmid". Ich handelte und freute mich auf meine Teilpensionierung - Musse und Jazz rückten gewaltig näher.

 

Mein Erstaunen war unbeschreiblich, als ich die erste Teilrente überwiesen bekam. Es fehlten rund 500 Franken pro Monat gegenüber der schriftlichen Offerte. Ich telefonierte mit Frau Schmid. Sie war sich keiner Schuld bewusst. Ihre Erklärung: ich hätte 30 Prozent Rente und 70 Prozent Arbeit beantragt, jedoch dann nur 30 % gearbeitet. Ich war noch nie so wütend. Ich meldete mich bei einer Beratungsstelle für Vorsorgefragen. Es war kompliziert. Die Beratungen finden nur einmal pro Monat in Bern statt und eine Voranmeldung ist nicht möglich. Man muss einfach erscheinen und warten, warten, warten. Endlich wurde ich zu einer Dame mittleren Alters vorgelassen, der ich meinen Fall erklären konnte. Sie hörte lange zu, begutachtete meine Beweismittel, meine Mails, die Offerte der BLVK und kam zum Schluss: Es scheint mir ein eindeutiger Fall zu sein. Man hat offenbar die zwei Prozentzahlen verwechselt 30-70 % vers. 70-30 %. Ein eindeutiger Beratungsfehler und ich könne die Versicherung für den Schaden haftbar machen. Dazu müsse ich beim Sozial-Versicherungsgericht Klage erheben. Das Verfahren werde vom Staat getragen und koste mich nichts. Ich bedankte mich und bereitete meine Klage minutiös vor.

 

Ich erstellte ein Dossier von 21 Seiten mit Beweismittelkatalog. Dabei konstatierte ich, dass mein Dossier nicht komplett war. Ich verlangte von der Kasse die Kopien des kompletten Schriftverkehrs. Die Kopien kamen prompt, jedoch ein Schriftstück fehlte. Es war eine interne Mail einer BLVK-Mitarbeiterin, worin diese eine Kollegin anfragte, wie sie vorgehen solle. Wörtlich stand da: "Herr Jordi beantragt 70 Prozent Rente und 30 Prozent Arbeitsvolumen". Bevor ich die Klage einreichte, schrieb ich noch einmal an die Direktorin der Vorsorgekasse und stellte meine finanzielle Forderung sprich den Ausfall der gekündigten Lektionen für die entsprechende Zeit bis zur Pensionierung.

Ich kündigte an, dass ich klagen würde. Man bot mir ein Gespräch mit dem Präsidenten der Aufsichtskommission an. Das Gespräch fand in einem Schulhaus in Wichtrach statt und war absolut erfolglos. Immer wieder versuchte ich zu erklären, dass ich nicht eine höhere Rente verlange als mir zustehe, sondern das Eingeständnis einer Falschberatung von ihrer Seite und die entsprechende Ausrichtung eines Haftungsbetrages für den entstandenen Schaden. Es schien mir, als ob ich mit einer grasenden Kuh auf der Weide sprechen würde. Ich reichte die Klage ein.

 

Der Bescheid des Sozial-Versicherungsgerichtes war kurz und bündig. Auf die Klage wird nicht eingetreten und meine Ansprüche werden vollumfänglich abgelehnt. Begründung: Ich könne nicht eine höhere Rente bekommen als reglementarisch festgelegt sei und zudem hätte ich mich ja finanziell arrangieren können. Der monatliche Fehlbetrag von 500 Franken sei durchaus verkraftbar. Ich schrieb dem Richter und fragte ihn, seit wann sich ein Gerichtsurteil darauf abstütze, ob sich der Geschädigte mit dem Schaden arrangieren könne und nicht auf den Tatbestand und die erwiesene Schädigung. Natürlich bekam ich darauf keine Antwort. Der Schaden belief sich auf ca. 10'000 Franken, also zu klein um einen Anwalt zu nehmen und einen Gerichtskostenvorschuss von 5000 Franken zu leisten, sowie einen negativen Ausgang vor Gericht zu riskieren. Mein Glaube an die schweizerische Rechtssprechung war damit enorm erschüttert. Wie sagt man so schön ? Recht haben heisst nicht Recht bekommen. HRJ

Kommentar schreiben

Kommentare: 0